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Immobilienbewertung:
Wertermittlung für steuerliche Zwecke

Bedarfsbewertung BerlinFür steuerliche Zwecke werden, in der Regel auf Grundlage einer Marktwertermittlung, gutachterliche Stellungnahmen mit besonderen Schwerpunkten für Erbschaft und Schenkung, Kaufpreisaufteilung in Boden- und Gebäudewert, Entnahmen/Einlagen aus dem Betriebsvermögen als auch zum Zwecke der Bilanzierung gefertigt. Umfang und Inhalt der Ausfertigung werden bevorzugt mit dem Steuerberater des jeweiligen Kunden abgestimmt.

Die Erstellung einer Wertermittlung für steuerliche Zwecke erfolgt regelmäßig für:

Auftraggeber einer Wertermittlung für steuerliche Zwecke sind dabei häufig:

Kontakt

Bei Fragen zur Erstellung eines Bedarfsbewertungs für Ihre Immobilie wenden Sie sich am besten telefonisch unter
030 / 612 4346 an uns oder schreiben Sie uns eine Email.

Hier können Sie sich über die Kosten unserer Leistungen informieren.