Immobilienbewertung:
Wertermittlung für steuerliche Zwecke
Für steuerliche Zwecke werden, in der Regel auf Grundlage einer
Marktwertermittlung, gutachterliche Stellungnahmen mit besonderen Schwerpunkten für Erbschaft und Schenkung, Kaufpreisaufteilung in Boden- und Gebäudewert, Entnahmen/Einlagen aus dem
Betriebsvermögen als auch zum Zwecke der Bilanzierung gefertigt. Umfang und Inhalt der Ausfertigung werden bevorzugt mit dem Steuerberater des jeweiligen Kunden abgestimmt.
Die Erstellung einer Wertermittlung für steuerliche Zwecke erfolgt regelmäßig für:
- Unbebaute Grundstücke
- Wohnungs- und Teileigentum
- Wohnimmobilien
- Büro-/Geschäftshäuser
- Einkaufszentren
- Gastronomie-/Beherbergung
- Sozialimmobilien/Pflegeheime
- Logistikimmobilien
- Produzierendes Gewerbe
- Spezialimmobilien
- Grundstücksgleiche Rechte
Auftraggeber einer Wertermittlung für steuerliche Zwecke sind dabei häufig:
- Wohnungsbau-/Immobiliengesellschaften
- Projektentwickler/Bauträger
- Rechtsanwälte/Steuerberater
- Private Immobilienbesitzer/-erwerber
Kontakt
Bei Fragen zur Erstellung eines Bedarfsbewertungs für Ihre Immobilie wenden Sie sich am besten telefonisch unter
030 / 612 4346 an uns oder schreiben Sie uns eine
Email.
Hier können Sie sich über die
Kosten unserer
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informieren.