Immobilienbewertung:
Verkehrswertgutachten
Der Verkehrswert (synonym Marktwert) bezeichnet den aktuellen Wert einer Immobilie
zu einem Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Der Markt- bzw. Verkehrswert ist definiert in §194 Baugesetzbuch, Ausführungshinweise sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung sowie den
Wertermittlungsrichtlinien dargelegt. Zur Wertermittlung kommen folgende normierte Verfahren zur Anwendung:
Sachwertverfahren:
Neben dem Bodenwert werden auf Grundlage von Normalherstellkosten der Zeitwert von Gebäuden, besonderen Einrichtungen, Außenanlagen und Baunebenkosten ermittelt, abschließend werden
Marktanpassungen berücksichtigt. Das Sachwertverfahren kommt vorwiegend bei eigengenutzten Objekten, insbesondere Einfamilienhäusern zur Anwendung, kann aber auch bei ertragsorientierten Objekten
ergänzend zur Stützung des Wertes erfolgen.
Ertragswertverfahren:
Das Ertragswertverfahren kommt zur Anwendung bei allen Objekten, bei denen üblicherweise die Ertragserzielung aus Vermietung/Verpachtung im Vordergrund steht bzw. die
Immobilienform gewöhnlich vermietet wird. Anwendung Wohn-, Gewerbe- und Betreiberimmobilien.
Vergleichswertverfahren:
Für die Anwendung des Vergleichswertverfahrens ist eine ausreichende Anzahl von Kaufpreisauswertungen betr. Lage, Art und Zustand hinreichend vergleichbarer Objekte
erforderlich. Anwendung regelmäßig bei Bodenwertermittlungen, überwiegende Wertermittlungsmethode bei Eigentumswohneinheiten, häufig bei Einfamilienhausgrundstücken.
Erstellung von Verkehrswertgutachten erfolgen regelmäßig für:
- Unbebaute Grundstücke
- Wohnungs- und Teileigentum
- Wohnimmobilien
- Büro-/Geschäftshäuser
- Einkaufszentren
- Gastronomie-/Beherbergung
- Sozialimmobilien/Pflegeheime
- Logistikimmobilien
- Produzierendes Gewerbe
- Spezialimmobilien
- Grundstücksgleiche Rechte
Auftraggeber für Verkehrswertgutachten sind dabei häufig:
- Privat- und Geschäftsbanken
- Genossenschaftsbanken
- Sparkassen
- Versicherungen
- Wohnungsbau-/Immobiliengesellschaften
- Projektentwickler/Bauträger
- Immobilienmakler
- Rechtsanwälte/Steuerberater
- Private Immobilienbesitzer/-erwerber
Kontakt
Bei Fragen zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für Ihre Immobilie wenden Sie sich am besten telefonisch unter
030 / 612 4346 an uns oder schreiben Sie uns eine
Email.
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