Unverbindliche Voranfragen allgemeiner Natur und Kostenanfragen
können Sie jederzeit per Telefon, E-mail oder Fax an uns richten. Die
Beantwortung erfolgt kostenlos. Konkrete sachliche Fragen können wir
jedoch ohne vorherige Beauftragung nicht beantworten. Mündliche oder
schriftliche Auskünfte außerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses
sind unverbindlich und begründen keine Haftung.
Die Honorare richten sich nach der Art des Auftrags. Wenn nichts anderes
vereinbart ist, gilt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI). Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert und dem
Umfang der Tätigkeit. Eine erste Beratung wird nach Aufwand abgerechnet.
Hierfür wird ein Betrag von 200,00 EUR netto in der Regel nicht
überschritten.