Bewertung außerhalb der in der ImmoWertV festgelegten
normierten Verfahren, z.B. Discounted-Cashflow-Verfahren (Barwertverfahren, DCF), Residualwertverfahren (Restwertverfahren), Profitverfahren (Gewinnverfahren).
Beim DCF-Verfahren handelt es sich um ein „gespreiztes“ Ertragswertverfahren, bei dem zur Darstellung zeitlich unterschiedlicher Ertragsströme über einen üblichen Zeitraum von bis zu 10 Jahren
prognostizierte Zahlungsflüsse (Cash Flows) betrachtet werden (bei längerem Zeitraum stark nachlassende Prognosequalität); im Anschluß statische Kapitalisierung auf Restnutzungsdauer und
Restwertbetrachtung.
Berücksichtigung finden sowohl Zahlungseingänge (Reinertrag aus Mieten, Sonderzahlungen) als auch Ausgaben für erforderliche Investitionen (Instandhaltungs- und
Revitalisierungsaufwand, beriebliche Investitionen), jeweils diskontiert auf den jeweiligen Entstehungszeitpunkt.
Eine Anwendung des Residualverfahrens wird bei Bauträgermaßnahmen für den Grundstücksankauf (unbebaute oder zu entwickelnde bebaute Grundstücke) durchgeführt. Hier wird der wirtschaftlich
tragbare Grundstückswert als Restwert aus einem fiktiven Verkaufserlös nach Baudurchführung abzüglich aller anfallenden Kosten unter Einbeziehung einer Wagnis-/Gewinnmarge ermittelt.
Das Profitverfahren findet Anwendung bei ertragbringenden Spezialimmobilien oder durch Alleinstellungsmerkmale gekennzeichneten Objekten in einem eng begrenzten Marktsegment, für das keine
ausreichenden Vergleichsobjekte/Marktdaten zur Verfügung stehen. Hier wird unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Auswertungen ein individueller Wert anhand der ermittelten
Ertragsfähigkeit geschützt.